FOKUS INFEKTIONSGEFÄHRDUNG (G42)

ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE BEI TÄTIGKEITEN MIT INFEKTIONSGEFAHR (G42)

Die Vorsorgeuntersuchung nach G42 (BioStoffV) dient dem Schutz Ihrer Arbeitnehmer vor schwerwiegenden Infektionen. Im medizinischen Bereich handelt es sich dabei vor allem um einen Schutz vor – bzw. eine Früherkennung von – Hepatitis A, B und C sowie allen anderen impfbaren und nicht impfbaren Infektionskrankheiten.

Arbeitnehmern in der Kinderbetreuung wollen wir mithilfe der G42-Vorsorgeuntersuchung vor allem einen Schutz gegen die klassischen Kinderkrankheiten aber auch Hepatitis A geben. Menschen, die in der Forstwirtschaft oder im Garten- und Landschaftsbau tätig sind, profitieren vom dadurch gesicherten Schutz vor Tetanus, FSME oder Borreliose.

Eine G42-Vorsorgeuntersuchung in Hinblick auf Infektionsgefährdung führen wir verpflichtend („Pflichtuntersuchung“ gemäß ArbMedvV) oder als „Angebotsuntersuchung“ von Seiten des Arbeitgebers durch.

Für folgende Berufsgruppen ist die G42-Vorsorgeuntersuchung Pflicht:

  • Medizinisches Personal wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern,
  • Medizintechniker
  • Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen
  • Personal in der Kinderbetreuung und Erzieher
  • Arbeitskräfte in der Tiermedizin oder Tierpflege
  • Personal im Garten- und Landschaftsbau
  • Forstarbeiter und Baumpfleger
  • Mitarbeiter in der Abfallverwertung / Abwasserwirtschaft.

G42 – arbeitsmedizinische Vorsorge: Was wird da gemacht?

Die G42-Vorsorgeuntersuchung besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil.

Der allgemeine Teil umfasst die ausführliche Anamnese, die Feststellung des aktuellen Impfschutzes, ggf. eine allgemeine körperliche Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (Allgemeinzustand, etwaige Vorerkrankungen, Medikation) sowie Laborwerte allgemein (mindestens BSG, großes BB, BZ, SGPT, GGT). Hinzukommen ggf. auch noch spezielle Laborwerte (z. B. Antikörper-Titer, Impftiter, bakteriologische Abstrich-, Stuhl-, Urin-Untersuchungen etc.). Das Labor führen wir in der Schlosspraxis Dres. Schlünzen selbst durch.

Der spezielle Teil orientiert sich an den möglichen Erregern, mit denen die Mitarbeiter in Kontakt kommen könnten. Ärzte, Medizinische Fachangestellte und Pflegefach- oder Hilfskräfte untersuchen und beraten wir in der Regel in Hinblick auf Erreger wie z.B. Hepatitis A, B und C sowie erforderlichenfalls HIV. Sollten Impfungen oder weitere medizinische Untersuchungen nötig sein, führen wir diese ebenfalls durch. Dauer: 10-30 Minuten je nach Aufwand

Wie oft muss eine G42-Vorsorgeuntersuchung absolviert werden?

Eine Erstuntersuchung müssen Sie bei Mitarbeitern bereits vor Antritt der entsprechenden Tätigkeit durchführen lassen. Innerhalb von 12 Monaten sollte dann eine erste Nachuntersuchung stattfinden. Alle weiteren Nachuntersuchungen finden alle drei Jahre statt. Eine Ausnahme bilden Situationen, in denen einer Ihrer Arbeitnehmer erkrankt oder im Rahmen eines unfallartigen Geschehens konkret in Kontakt mit infektiösen Materialien kommt (im Krankenhaus oder in der Pflege z. B. durch eine Stichverletzung mit einer benutzten Kanüle und dergleichen). Übrigens: Auch sogenannte „Bagatell-Verletzungen“ können zur Übertragung von Hepatitis führen. Nach Beendigung der entsprechenden Tätigkeit führen wir eine letzte Untersuchung durch.

Welchen zusätzlichen Nutzen bringt die G42 Untersuchung?

Für die Arbeitnehmer ist der Nutzen natürlich klar: Sie erhalten einen ausgezeichneten Schutz für die eigene Gesundheit. Als Arbeitgeber müssen Sie die G42-Vorsorgeuntersuchung insbesondere im Rahmen der Eignungsprüfung organisieren, wenn Ihre Mitarbeiter im Gesundheitsdienst arbeiten oder Gefahren von Infektionskrankheiten ausgesetzt sind.

Aber auch in die andere Richtung muss gedacht werden: Schließlich dürfen Ihre Mitarbeiter nicht unerkannterweise andere Mitarbeiter, Patienten, Heimbewohner etc. anstecken, weil sie bisher z. B. nicht regelmäßig auf Hepatitis getestet worden sind. Sie erfüllen mit der konsequenten Umsetzung der arbeitsmedizinischen Pflicht-Vorsorge G42 die gesetzlichen Vorgaben und sichern sich rechtlich gegenüber Arbeitsschutzbehörden sowie Berufsgenossenschaften ab. Außerdem können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiter geschützt sind und Sie Ihnen ein gutes Gefühl am Arbeitsplatz vermitteln.

Die intelligente Vorsorge-Kombination: G42 und G24

Die Pflichtvorsorge bei Tätigkeit mit Infektionsgefährdung nach G 42 und die Pflichtvorsorge Hauterkrankungen G24 z. B. bei sollten gerade in medizinischen, pflegerischen Bereichen kombiniert werden.